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Was Sie schon immer über die DSGVO wissen wollten

News | 06. November 2019.
Kein rechtliches Thema wurde in der letzten Zeit so intensiv diskutiert wie die DSGVO. Was Sie schon immer darüber wissen wollten, haben wir hier für Sie kurz zusammengefasst.

Welche Daten sind gemeint?
Die DSGVO bezieht sich auf personenbezogene Daten. Das sind Angaben über Betroffene (=natürliche Personen), deren Identität identifiziert oder identifizierbar ist. Und identifizierbar ist eine Person über Adresse, Telefonnummer, Bild auf Foto, IP Adressen, KFZ-Kennzeichen, Sozialversicherungsnummer…
All das und alle damit in Verbindung stehenden Daten fallen unter das Datenschutzgesetz. Beispielsweise alles, was ein Mitarbeiter zu einem Geschäftsfall bearbeitet.

Welches Format fällt unter das Gesetz?
Das technische Format ist egal (IT und Papier), alles fällt darunter:

  • Datenfelder in Firmen-Software
  • Excel, Word
  • E-Mail
  • Video- und Audioaufnahme, Foto

Sobald ein Personenbezug herstellbar ist, sind die Daten schützenswert!

Wann darf ich Daten verwenden?

  • Verwendung im lebenswichtigen Interesse des Betroffenen
  • Gesetzliche Ermächtigung oder rechtliche Verpflichtung
  • Überwiegend berechtigte Interessen (z. B. Vertragserfüllung)
  • Zustimmung des Betroffenen liegt vor
  • Daten sind grundsätzlich öffentlich oder anonym

Was sollte ich immer berücksichtigen?
Folgende Grundsätze sollten Sie in Ihrer täglichen Arbeit unbedingt beachten: Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz

Zweckbindung: Daten nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke und keinesfalls in mit diesen Zwecken unvereinbarer Weise weiterverwenden

Datenminimierung: Nur so viele Daten erheben und verarbeiten wie zur Erreichung des Zwecks unbedingt erforderlich sind

Richtigkeit: sachlich richtig und aktuell

Speicherbegrenzung: Daten sind nach Möglichkeit zu pseudonymisieren und/oder zu löschen, sobald keine Speicherpflichten mehr vorhanden sind

Integrität und Vertraulichkeit:
organisatorische, administrative und technische Schutzmaßnahmen sind unbedingt zu befolgen Rechenschaftspflicht: Sie müssen zu allen Ihren Tätigkeiten Rede und Antwort stehen können!
 

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